Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil eines jeden Vertrages, der zwischen der Firma Kanureisen Lutz Berger | Lutz paddelt!; Inh.: Lutz Berger, Türkenbruch 25, 47809 Krefeld (im Folgenden Lutz-paddelt genannt) und ihnen als Veranstaltungsteilnehmer zustande kommt. Auf Grund der Einfachheit wird auf eine gendergerechte Formulierung verzichtet.


  1. Anmeldung und Vertragsabschluss
    1. Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann schriftlich, per E-Mail oder Post erfolgen und stellt ein zwei Wochen gültiges, verbindliches Angebot des Veranstaltungsteilnehmers dar. Diese Anmeldung muss über ein Buchungsformular (online, per Post oder per Mail) erfolgen. Formlose Buchungen werden ebenfalls anerkannt, sobald sie von Lutz-paddelt schriftlich oder mündlich bestätigt wurden.
    2. Lutz-paddelt nimmt die Buchung in Form einer Buchungsbestätigung an. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Zum Vertragsabschluss erhält der Veranstaltungsteilnehmer in aller Regel eine schriftliche Rechnung, per Email oder Post, welche auch als Buchungsbestätigung gilt, sowie weitere Veranstaltungsunterlagen. Weicht die Rechnung / Buchungsbestätigung vom Angebot des Veranstaltungsteilnehmers ab, so ist dies ein 7 Tage gültiges Angebot von Lutz-paddelt und kann durch eine Teilzahlung oder Gesamtzahlung des Betrages, angenommen werden.
    3. Werden in einer Anmeldung mehrere Teilnehmer mit angemeldet, so haftet der Anmeldende für alle Verpflichtungen dieser Anmeldung.
    4. Unsere Preise verstehen sich in aller Regel immer pro Person oder pro Sportgerät, Abweichungen werden immer mit einem Zusatz versehen (pro Gruppe, pro Veranstaltung oder pro Tag bzw. pro Veranstaltungsdauer). Dieser variiert je nach Veranstaltung und ist aus den Prospekten, online-Angeboten bzw. dem speziell erstelltem Angebot von Lutz-paddelt zu entnehmen. Altersabhängige Vergünstigungen beziehen sich immer auf das vollendete Lebensjahr.
    5. Der Veranstalter hat das Recht einzelne Veranstaltungen von einem Partner ausführen zu lassen. In diesem Falle tritt Lutz-paddelt nur als Reisevermittler auf und es sind die AGB’s des Partnerunternehmens gültig.
    6. Lutz-paddelt ist kein Reiseveranstalter iSd § 651a BGB und daher nicht verpflichtet Reisesicherungsscheine und eine Reiserücktrittsversicherung anzubieten.
  2.  Zahlungsbedingungen
    1. Die Beträge für Veranstaltungen sind, wenn nicht anders vereinbart, vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Werden für die Veranstaltungen weitere Zusatzleistungen gebucht, so sind diese ebenfalls vor Beginn fällig. Gutscheine und Warenlieferungen werden erst versandt, wenn der vollständige Betrag eingegangen ist.
      1. Veranstaltungsbeträge bis 100 Euro pro Person sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung / Buchungsbestätigung zu begleichen, spätestens aber bis zum Veranstaltungsbeginn.
      2. Bei Beträgen für Veranstaltungen ab 100 Euro pro Person ist nach Erhalt der Rechnung / Buchungsbestätigung innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 25% des gesamten Veranstaltungspreises zu entrichten. Der Restbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, spätestens bis 31 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Bei Rechnungen, die innerhalb von 31 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erstellt werden, wird der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen fällig, spätestens aber unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn.
      3. Rechnungen für Zusatzleistungen (wie Boot, Zelt, etc.) zu den einzelnen Veranstaltungen, sind ebenfalls bis zu 31 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu begleichen bzw. spätestens vor Veranstaltungsbeginn.
      4. Handelt es sich um einen Gutschein oder eine Warenlieferung, so ist der Betrag innerhalb von 7 Tagen fällig. Der Gutschein oder die Ware werden in der Regel erst nach Zahlungseingang versandt. Sollte der Gutschein oder die Ware ausnahmsweise vor Zahlungseingang versandt werden, verbleiben diese bis Eingang des vollständigen Zahlungsbetrages als Eigentum von Lutz-paddelt.
    2. Die Zahlung erfolgt per angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Dabei sind der Teilnehmername und die Rechnungsnummer anzugeben. Überweisungen erfolgen an:
      Lutz Berger; IBAN Nr.: DE27 3205 0000 0000 3523 51; BIC: SPKRDE33XXX; Sparkasse Krefeld
    3. Sollte der Betrag (Anzahlung oder Restbetrag) nicht Termingerecht auf dem Konto eingegangen sein, kann nach einmaliger Mahnung und Fristsetzung der Vertrag gekündigt werden. In diesem Fall wird angenommen, dass der Veranstaltungsteilnehmer von der Veranstaltung zurücktreten möchte und daher mit Rücktrittkosten (siehe 3.1) belastet.
    4. Bei Inanspruchnahme eines Frühbucherrabatts muss der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserstellung bei Lutz-paddelt gutgeschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, wird der Frühzahlerrabatt aberkannt und die Differenz dem Veranstaltungsteilnehmer in Rechnung gestellt.
  3. Rücktritt oder Umbuchung durch den Teilnehmer
    1. Die Veranstaltungen dienen der Freizeitgestaltung und sind an eine begrenzte Teilnehmerzahl zu einem bestimmten Termin gerichtet, daher sind diese beim Gesetzgeber vom Widerrufsrecht ausgeschlossen (Art. 16 Buchstabe I RL 2011/83/EU/ § 321g BGB ).
      Wir gewähren ein freiwilliges Widerrufsrecht. Der Veranstaltungsteilnehmer kann jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten, dieses muss immer schriftlich erfolgen. In diesem Falle müssen wir eine Entschädigung verlangen und diese berechnet sich in Form eines pauschalierten und prozentualen Anteils von dem Veranstaltungspreis. Diese Stornogebühr berechnet sich wie folgt, beträgt aber mindestens 10,00 Euro:

      1. bis zu 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Gesamtbetrages
      2. bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Gesamtbetrages
      3. bis zu 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Gesamtbetrages
      4. bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Gesamtbetrages
      5. ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Gesamtbetrages
        Zur eigenen Sicherheit wird der Abschluss einer Seminar-Rücktrittversicherung, sowie einer Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung empfohlen, dies besonders bei Auslandsreisen.
    2. Die Umbuchung einer Veranstaltung nach erfolgter Buchung auf einen abweichenden Termin ist grundsätzlich nur nach schriftlicher oder mündlicher Absprache mit Lutz-paddelt möglich. Sie wird erst nach schriftlicher Bestätigung, per Email oder Post, durch Lutz-paddelt wirksam. Es besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung, sie liegt im Ermessen von Lutz-paddelt und ist eine Kulanzleistung, auf die kein Anspruch besteht und für die eine Bearbeitungsgebühr in unten genannter Höhe anfällt:
      1. 20,00 Euro pro Umbuchung
      2. Entstehen Lutz-paddelt durch diese Umbuchung Zusatzkosten (beispielsweise bei Reservierung eines Wunschbootes), so werden diese dem Umbuchenden weiter belastet
    3. Nach Rücksprache mit Lutz-paddelt ist ggf. auch eine Ersatzstellung der gebuchten Person möglich. Hierfür bedarf es in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung, mindestens per Email, von Lutz-paddelt, damit das passende Leihequipment gestellt werden kann. Es besteht kein Anspruch auf diesen Wechsel, er liegt im Ermessen von Lutz-paddelt und stellt eine Kulanzleistung dar.
    4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
      1. Sollten Leistungen infolge Krankheit, vorzeitiger Abreise oder aus anderen von Lutz-paddelt nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten. Ersparte Aufwendungen, die Lutz-paddelt von Fremdanbietern erstattet bekommt, werden an den Veranstaltungsteilnehmer zurückgezahlt.
  4. Rücktritt und Kündigung durch Lutz-paddelt
    1. Störung während der Veranstaltung:
      Eine Veranstaltung kann fristlos gekündigt werden, wenn der Veranstaltungsteilnehmer den Ablauf der Veranstaltung auch nach einmaliger Abmahnung weiterhin erheblich stört. Ein sofortiger Ausschluss ist auch möglich, wenn der Veranstaltungsteilnehmer die Gruppe gefährdet oder sich nicht an klare Anweisungen des Veranstaltungsbegleiters hält. Dabei behält Lutz-paddelt das Recht auf den Gesamtpreis der Veranstaltung. Eingesparte Aufwendungen, gutgeschriebene Leistungen von Fremdanbietern oder Vorteile, die aus diesem Ausschluss gezogen wurden, werden dem Veranstaltungsteilnehmer gutgeschrieben.
    2. Nicht-Erfüllung der Teilnehmer-Voraussetzungen:
      Mit der Buchung akzeptiert der Veranstaltungsteilnehmer die ausgeschriebenen Voraussetzungen für die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Diese sind der Beschreibung der Veranstaltung zu entnehmen. Eine Veranstaltung kann fristlos gekündigt werden, wenn der Veranstaltungsteilnehmer die Voraussetzungen nicht erfüllt. Dabei behält Lutz-paddelt das Recht auf den Gesamtpreis der Veranstaltung. Eingesparte Aufwendungen, gutgeschriebene Leistungen von Fremdanbietern oder Vorteile, die aus dieser Kündigung gezogen wurden, werden dem Veranstaltungsteilnehmer gutgeschrieben. Sollte vor Ort und zum gleichen Zeitpunkt ein Wechsel in eine den Voraussetzungen des Teilnehmers angepasste Veranstaltung möglich sein, ohne das andere Veranstaltungsteilnehmer Nachteile daraus ziehen, bietet Lutz-paddelt dies an. Es besteht kein Anspruch auf diesen Wechsel, er liegt im Ermessen von Lutz-paddelt und stellt eine Kulanzleistung dar.
    3. Nicht-Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben durch den Veranstaltungsteilnehmer:
      Werden gesetzliche Vorgaben, wie Impfstatus oder Gesundheitstests vorgeschrieben, so sind die Kosten hierfür durch den Veranstaltungsteilnehmer zu tragen und auch sicher zu stellen, dass die Vorgeben eingehalten werden. Werden die gesetzlichen Vorgaben durch den Veranstaltungsteilnehmer nicht erfüllt, muss dieser von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Kulanz oder Rücküberweisung des bereits gezahlten Betrages.
    4. Mindestteilnehmerzahl:
      Wird die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht, kann Lutz-paddelt diese 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kündigen. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, ob die Teilnehmerzahl ausreicht. Ein Ersatz für die ausfallende Veranstaltung kann verlangt werden, wenn diese mit keinem Mehraufwand für Lutz-paddelt verbunden ist.
  5. Leistungen / Leistungsänderungen
    1. Die Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen bzw. einem schriftlich erfolgten Angebot von Lutz-paddelt in Verbindung mit der Buchungsbestätigung.
    2. Bei erheblichen Veränderungen der Leistungen kann der Veranstaltungsteilnehmer von der Veranstaltung zurücktreten oder eine Ersatzveranstaltung in Anspruch nehmen. Von diesem Recht muss allerdings umgehend Gebrauch gemacht werden, wenn die Änderung bekannt wird.
    3. Leistungsänderungen, die in einem zumutbaren Rahmen bleiben, nicht mutwillig von Lutz-paddelt herbeigeführt sind und keine erhebliche Abweichung darstellen, sind gestattet. Allerdings sind diese bei bekanntwerden umgehend dem Veranstaltungsteilnehmer mitzuteilen.
    4. Werden auf Wunsch des Veranstaltungsteilnehmers Änderungen der Veranstaltung vorgenommen, so können diese mit einer Umbuchungsgebühr verbunden sein. Die Höhe der Umbuchungsgebühr wird je nach Aufwand festgesetzt.
    5. Wird in einer Ausschreibung auf mögliche Probleme hingewiesen (z.B. stark schwankender Wasserstand verschiedener Flüsse wie der Sieg, Tagliamento), so kann Lutz-paddelt schon bei Abschluss des Vertrags Alternativen aufzeigen. Bei Vereinbarung einer Alternative ist diese bindend.
  6. Höhere Gewalt
    1. Im Falle nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Hochwasser, Gewitter bei Outdoor-Veranstaltungen, Schwerwiegende Beeinträchtigungen im Gesundheitssektor, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen oder Akte terroristischer Gewalt, etc.), die den Veranstaltungsablauf erheblich stören oder gar gefährden, kann Lutz-paddelt ein Alternativprogramm vorschlagen oder die Veranstaltung kündigen.
    2. Auch der Veranstaltungsteilnehmer kann in diesem Fall den Vertrag kündigen.
    3. Lutz-paddelt kann für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen.
  7.  Haftung
    1. Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgen auf eigene Gefahr. Wir haften nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz von Seiten des Veranstalters. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass er an einer Veranstaltung mit einem Sportgerät auf dem Wasser teilnimmt und versichert, dass er schwimmen kann.
    2. Für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist die Haftung des Veranstalters auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.
    3. Lutz-paddelt haftet nicht für Leistungsstörungen oder Schäden, die im Prospekt, Webshop oder im Angebot als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und lediglich vermittelt wurden.
    4. Der Teilnehmer haftet bei Verlust oder Defekt für das Leihmaterial ab dem Übergabezeitpunkt. Mängel sind sofort anzuzeigen.
  8. Zoll, Pass, Impfstatus und andere Bestimmungen für das Veranstaltungsgebiet
    1. Der Veranstaltungsteilnehmer hat darauf zu achten, dass je nach Veranstaltungsort spezielle Bestimmungen zu Zoll, Devisen, Visa, Pass, Impfstatus u.ä. bestehen. Für die Einhaltung aller, auch der von uns nicht erwähnten Bestimmungen, ist der Veranstaltungsteilnehmer selbst verantwortlich. Alle daraus entstehenden Nachteile gehen zu seinen Lasten.
  9. Vertragsobliegenheit und Hinweise
    1. Sollte eine Veranstaltung nicht vertragsgerecht durchgeführt werden oder sollten während der gebuchten Veranstaltung Mängel auftauchen, so sind diese unverzüglich der Veranstaltungsleitung bzw. Lutz-paddelt (Lutz Berger, Türkenbruch 25, 47809 Krefeld, Tel.: +49 (0) 163 727 301 7) zu melden und Abhilfe zu verlangen.
    2. Sollte keine Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist eintreten, so kann der Vertrag gekündigt werden.
    3. Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag stehen, hat der Veranstaltungsteilnehmer nach Beendigung der Veranstaltung binnen eines Monats gegenüber Lutz-paddelt (Adresse siehe oben) geltend zu machen. Eine schriftliche Einreichung wird empfohlen.
    4. Unverschuldetes Unterbleiben der Mängelanzeige während der Veranstaltung bzw. Geltendmachung nach der Veranstaltung sind durch die üblichen gesetzlichen Regelungen abgesichert.
    5. Der Veranstaltungsteilnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Störungen und Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
    6. 24 Monate nach dem Veranstaltungsende verjähren alle Geltungsansprüche.
  10.  Gerichtsstand
    1. Der ausschließliche Gerichtsstand ist der Sitz von Lutz-paddelt; es wird ausschließlich deutsches Recht angewandt.
    2. Der gesamte Vertrag wird durch Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen nicht unwirksam.
  11.  Datenverwaltung
    1. Der Veranstaltungsteilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung einverstanden, dass seine Daten in die Kundendatei von Lutz-paddelt aufgenommen und für den Betrieb verwendet werden. Dies geschieht unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung der EU und des Bundesdatenschutzgesetzes. Werden für Veranstaltungen persönliche Daten benötigt, die nicht für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig sind, dann werden diese Daten innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung gelöscht, alle anderen persönlichen Daten nach Ablauf der rechtlichen Verpflichtung. Weitere Erläuterungen sind in der Datenschutzbelehrung zu finden.
    2. Lutz-paddelt nimmt den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln die personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
    3. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
  12.  Aufsichtspflicht
    1. Die Aufsichtspflicht während der Durchführung der einzelnen Aktionen liegt bei Lutz-paddelt bzw. den beauftragten Veranstaltungsleitern.
    2. Die Aufsichtspflicht außerhalb unserer Aktionen bzw. die Aufsichtspflicht für nicht beteiligte Teilnehmer trägt/tragen bei Jugendgruppen einer oder mehrere der Betreuer der Jugendgruppe oder bei anderen Kindern und Jugendlichen deren Aufsichtsperson/Erziehungsberechtigten.
  13.  Kanuverleih
    1. Bei reinem Kanuverleih ohne begleitendes Personal von Lutz-paddelt haftet der Veranstaltungsteilnehmer voll für das geliehene Material.
    2. Personen- oder Materialschäden während der Tour mit geliehenem Material können nicht Lutz-paddelt angelastet werden. Die volle Haftung und Verantwortung liegt beim Veranstaltungsteilnehmer.
    3. Bei Übertretungen von Bestimmungen (z. B. Nichtbeachtung von Befahrungs- oder Uferbetretungsverboten) können diese Vergehen nicht Lutz-paddelt angelastet werden. Lutz-paddelt wird in diesem Falle zur Klärung des Sachverhaltes, die Daten der Veranstaltungsteilnehmer auch ohne deren Einwilligung, sofort an die entsprechenden Stellen übergeben.
  14.  Streitschlichtung
    1. Für Verbraucherstreitigkeiten mit „Kanureisen Lutz Berger | Lutz-paddelt!“ ist die Verbraucherstreitbeilegungsstelle „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.“ zuständig. Die Streitbeilegungsstelle hat ihren Sitz in Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, die Webseite finden sie unter: www.verbraucher-schlichter.de.
      Lutz-paddelt ist freiwillig bereit, an dem Streitbeilegungsverfahren bei der Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.
    2. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

      Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.